Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Baustellen, Lagerplätze und Gehwege (ausschließlich zum Überfahren, sofern keine vom Auftraggeber eingeholte Sondernutzungserlaubnis vorliegt) sind vom Auftraggeber so herzurichten, dass diese von unseren Fahrzeugen zum Zweck der Auftragserledigung bedenkenlos befahren werden können.
  2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Abfalllagerstelleoder der Containerstellplatz abgesperrt bzw. freigehalten wird, dass ein Verladen des Abfalls bzw. eine Stellung des Containers ohne Bedenken und ohne Dritte zu behindern, erfolgen kann.
  3. Vergebliche Anfahrten und/oder Wartezeiten, die durch den Auftraggeber, dessen Angestellten oder Subunternehmer entstehen, gehen immer zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Terminzusagen unsererseits sind ausnahmslos als unverbindlich anzusehen.
  5. Leistungsnachweise, die vom Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeiter auf Richtigkeit geprüft und ggfs. gegengezeichnet wurden (sofern jemand zur Leistungserbringung zugegen ist) sind Rechnungsgrundlage. Nachträglich auftretende Differenzen sind daher für uns gegenstandslos.

§ 2 Container

  1. Die im Container eingefüllte Abfallart ist uns vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter vor Auftragserbringung mitzuteilen, da diese sonst bei Entleerung des Containers von unserem Personal ohne weitere Rücksprache festgestellt wird. Sollte der tatsächliche Abfall von dem uns genannten Abfall abweichen, werden sämtliche Mehrkosten dem Auftraggeber gegenüber geltend gemacht.
  2. Sonderabfälle, sowie als gefährlich eingestufte Abfälle (u. a. Mineralfaserdämmung, asbesthaltige sowie bituminöse/teerhaltige Abfälle sämtlicher Art) müssen uns gegenüber genauestens und VOR Befüllung des Containers angezeigt werden.
  3. Flüssigkeiten, egal welcher Art dürfen NICHT in unsere Container gefüllt werden.
  4. Von uns gestellte Container fallen in die Aufbewahrungspflicht des Auftraggebers und müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Für etwaige Schäden haftet der Auftraggeber oder dessen Versicherer in voller Höhe.
  5. Für die Aufstellung von Containern gelten die gesetzlichen Bestimmungen der zuständigen Behörden (Straßenverkehrsbehörde, Tiefbauamt etc.).
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Nutzung des öffentlichen Landes bei den zuständigen Behörden anzuzeigen und die z. B. gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis bei der zuständigen Behörde eigenständig anzumelden und ohne gesonderte Aufforderung zu verlängern und die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
  7. Wir übernehmen keine Schäden oder Kosten, die aus genannten Gründen entstehen.
  8. Leerung und/oder Umsetzung unserer Container durch Fremde ist verboten!
  9. Alle Container und Mulden sind nicht kranbar und dürfen in keiner Weise vom Kunden oder Dritten bewegt werden.

§ 3 Mieten

  1. Unsere Preise enthalten eine Containermiete von zehn Tagen. Nach diesem Zeitraum kommen, abhängig von der Containergröße, weitere Mietkosten auf den Auftraggeber zu.
  2. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, uns darüber zu informieren, wann der Container nicht mehr benötigt wird. Macht er dies nicht, behalten wir uns vor eine Miete zu erheben.

§ 4 Haftung

  1. Für von uns bei Auftragsdurchführung verursachte Schäden haften wir nur bis zu der Höhe, nach der unser Versicherer gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des AGNB-Versicherungsvertrages Ersatz zu leisten hat. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist ausschließlich Berlin.